Batteriegesetz
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Dies wird
durch folgenden Aufdruck auf Batterien verdeutlicht:
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass Sie als
Endnutzer gesetzlich verpflichtet sind, Batterien zurückzugeben.
Sie können Batterien nach Gebrauch unentgeltlich an der
Verkaufsstelle zurückgeben. Bei Überschreitung bestimmter
Grenzwerte von darin enthaltenen Metallen (Hg = mehr als 0,0005
Masseprozent, Cd = mehr als 0,002 Masseprozent, Pb = mehr als
0,004 Masseprozent) besteht die Verpflichtung, Batterien
entsprechend zu kennzeichnen. Hierbei werden folgende Abkürzungen verwendet:
„Cd" steht für Cadmium. „Hg" steht
für Quecksilber. „Pb" steht für Blei.
|