Discussion Forum: Thread 292037

 Author: Capriheld View Messages Posted By Capriheld
 Posted: Jun 30, 2021 04:01
 Subject: EU Umsatzsteuerreform - drei Fragen:
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Capriheld (5025)

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Jul 5, 2005 Contact Member Seller
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Store: Train & Space Parts
Hallo Zusammen,

bezüglich der neuen EU Umsatzsteuerreform:

Ich werde die 10.000 EUR für EU-Länder nicht überschreiten - Also brauche ich
Nichts machen, oder?

Die 10.000 EUR gelten auch nur für die EU, die Nicht EU-Länder sind egal?

Oder brauche ich trotzdem noch eine Umsatzsteuernummer o.Ä.?

Grüße Mathias
 Author: bricks.steine View Messages Posted By bricks.steine
 Posted: Jun 30, 2021 04:36
 Subject: Re: EU Umsatzsteuerreform - drei Fragen:
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bricks.steine (3366)

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Mar 25, 2017 Contact Member Seller
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Gilt nur für EU-Länder, alle anderen Länder spielen keine Rolle.

Die Lieferschwelle gilt außerdem nicht für Gebrauchtwaren, sofern die Differenzbesteuerung
angewendet wird.

Viele Grüße

Stefan



In LANG Deutsch, Capriheld writes:
  Hallo Zusammen,

bezüglich der neuen EU Umsatzsteuerreform:

Ich werde die 10.000 EUR für EU-Länder nicht überschreiten - Also brauche ich
Nichts machen, oder?

Die 10.000 EUR gelten auch nur für die EU, die Nicht EU-Länder sind egal?

Oder brauche ich trotzdem noch eine Umsatzsteuernummer o.Ä.?

Grüße Mathias
 Author: Bendix View Messages Posted By Bendix
 Posted: Jun 30, 2021 05:17
 Subject: Re: EU Umsatzsteuerreform - drei Fragen:
 Viewed: 146 times
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Bendix (2184)

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Jul 31, 2008 Contact Member Seller
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In LANG Deutsch, Capriheld writes:
  Hallo Zusammen,

bezüglich der neuen EU Umsatzsteuerreform:

Ich werde die 10.000 EUR für EU-Länder nicht überschreiten - Also brauche ich
Nichts machen, oder?

Die 10.000 EUR gelten auch nur für die EU, die Nicht EU-Länder sind egal?

Oder brauche ich trotzdem noch eine Umsatzsteuernummer o.Ä.?

Grüße Mathias
 
 Author: Capriheld View Messages Posted By Capriheld
 Posted: Jun 30, 2021 07:16
 Subject: Re: EU Umsatzsteuerreform - drei Fragen:
 Viewed: 134 times
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Capriheld (5025)

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Jul 5, 2005 Contact Member Seller
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Oh Mann, ich mag einfach die Finanzämter....

Klar bin ich Kleinunternehmer. Also keine UStID
 
 Author: Bendix View Messages Posted By Bendix
 Posted: Jun 30, 2021 08:04
 Subject: Re: EU Umsatzsteuerreform - drei Fragen:
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Bendix (2184)

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Jul 31, 2008 Contact Member Seller
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Store: Fantastic Brick
In LANG Deutsch, Capriheld writes:
  Oh Mann, ich mag einfach die Finanzämter....

Klar bin ich Kleinunternehmer. Also keine UStID

...anrufen und eine geben lassen.
 Author: bricks.steine View Messages Posted By bricks.steine
 Posted: Jun 30, 2021 13:49
 Subject: Re: EU Umsatzsteuerreform - drei Fragen:
 Viewed: 128 times
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bricks.steine (3366)

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Mar 25, 2017 Contact Member Seller
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Ich war anfangs auch Kleinunternehmer und habe problemlos eine Umsatzsteuer ID
bekommen.

In LANG Deutsch, Capriheld writes:
  Oh Mann, ich mag einfach die Finanzämter....

Klar bin ich Kleinunternehmer. Also keine UStID
 Author: grafbricks View Messages Posted By grafbricks
 Posted: Jul 1, 2021 04:05
 Subject: Re: EU Umsatzsteuerreform - drei Fragen:
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grafbricks (2040)

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Sep 18, 2016 Contact Member Seller
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Hallo,
ich habe jetzt als Kleinunternehmer eine USt-ID bekommen und diese unter Terms
im Impressum eingetragen. Muss ich diese noch wo anders in bricklink hinterlegen?
Unter Management - Value Added Tax (VAT) habe ich als Kleinunternehmer Disable
VAT ausgewählt, somit kann ich dort keine USt-ID eintragen.
Die 10.000 Euro im EU-Ausland werde ich nie erreichen, da der Shop nur nebenbei
läuft.
Gibt es noch andere Besonderheiten die ich beachten muss? Ich habe viel im Internet
gelesen, jedoch bezieht sich dies immer nur darauf wenn man mehr als 10.000 Euro
im EU-Ausland erreicht.
Danke und Gruß
Torsten
 Author: Capriheld View Messages Posted By Capriheld
 Posted: Jul 1, 2021 10:20
 Subject: Re: EU Umsatzsteuerreform - drei Fragen:
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Capriheld (5025)

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Jul 5, 2005 Contact Member Seller
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Store: Train & Space Parts
In LANG Deutsch, grafbricks writes:
  Hallo,
ich habe jetzt als Kleinunternehmer eine USt-ID bekommen und diese unter Terms
im Impressum eingetragen. Muss ich diese noch wo anders in bricklink hinterlegen?
Unter Management - Value Added Tax (VAT) habe ich als Kleinunternehmer Disable
VAT ausgewählt, somit kann ich dort keine USt-ID eintragen.
Die 10.000 Euro im EU-Ausland werde ich nie erreichen, da der Shop nur nebenbei
läuft.
Gibt es noch andere Besonderheiten die ich beachten muss? Ich habe viel im Internet
gelesen, jedoch bezieht sich dies immer nur darauf wenn man mehr als 10.000 Euro
im EU-Ausland erreicht.
Danke und Gruß
Torsten

Hi Torsten,

ich glaube bei "My Store" - " Store-Settings" - "Management" : Da mal runterscrollen,
da soll / muss / kann man das hochladen.

gruß Mathias
 Author: jethroo View Messages Posted By jethroo
 Posted: Jul 6, 2021 17:14
 Subject: Re: EU Umsatzsteuerreform - drei Fragen:
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jethroo (1616)

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Jun 29, 2011 Contact Member Seller
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Store: sum-of-its-parts
In LANG Deutsch, grafbricks writes:
  Hallo,
ich habe jetzt als Kleinunternehmer eine USt-ID bekommen und diese unter Terms
im Impressum eingetragen. Muss ich diese noch wo anders in bricklink hinterlegen?
Unter Management - Value Added Tax (VAT) habe ich als Kleinunternehmer Disable
VAT ausgewählt, somit kann ich dort keine USt-ID eintragen.
Die 10.000 Euro im EU-Ausland werde ich nie erreichen, da der Shop nur nebenbei
läuft.
Gibt es noch andere Besonderheiten die ich beachten muss? Ich habe viel im Internet
gelesen, jedoch bezieht sich dies immer nur darauf wenn man mehr als 10.000 Euro
im EU-Ausland erreicht.
Danke und Gruß
Torsten

(Hinweis: dies ist keine Steuerberatung sondern lediglich Laienbeschreibung wie
ich verschiedene Internetquellen deute)

Soweit wie ich das jetzt verstanden habe kann man bei Umsatz 10.000 € in andere
EU-Länder sich für das One-Stop-Shop-Verfahren registrieren. Hier gibt man dann
eine Spezielle Steuererklärung ab und führt dann die Steuerschuld zentral im
Wohnsitzland ab. (Verteilung übernimmt dann wohl das Finanzamt) Genau dafür benötigt
man auch die Ust.ID.

"Für die Teilnahme am One-Stop-Shop-Verfahren ist zwingend eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(USt.-ID) erforderlich."
https://www.it-recht-kanzlei.de/eu-umsatzsteuerreform-online-handel-juli-2021.html

Weiterhin müssen den Käufern aus den anderen Ländern ersichtlich sein, dass die
angezeigten Preise Bruttopreise sind und die Mwst. enthalten ohne dass der genau
Ziellandssteuersatz angezeigt werden müsste:

"Nur Beinhaltung der Mwst., nicht aber Steuersätze kennzeichnungspflichtig"
https://www.it-recht-kanzlei.de/umsatzsteuer-reform-eu-preisangaben-online-shop-ausland-lieferung.html

Aber wie immer am besten mit entsprechend Steuerberatern abklären.


Dachte immer die EU soll alles eigentlich einheitlicher und einfacher machen.
Gefühlt bewegen wir unser eher rückwärts :/. Seit der Portoumstellung bei DHL
bzgl. Maxibrief International versende ich nur noch inländisch. Bleibe dann anscheinend
auch wohl auch dabei oO
 Author: jethroo View Messages Posted By jethroo
 Posted: Jul 6, 2021 17:40
 Subject: Re: EU Umsatzsteuerreform - drei Fragen:
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jethroo (1616)

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Jun 29, 2011 Contact Member Seller
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Store: sum-of-its-parts
oh und ich sehe grad als Kleinunternehmer braucht man jetzt auch eine Umsatzsteuer-ID
und müssen diese im Impressum angeben.

"Auch wenn Kleinunternehmer sich bisher mit der Umsatzsteuer nur am Rande befassen
mussten, werden sie die Umsatzsteuer-ID brauchen. Denn bei der Prüfung durch
die Plattformen wird nicht danach unterschieden, ob und zu welchem Steuersatz
ein Verkäufer Umsatzsteuer erhebt."
https://www.onwalt.de/rechtsportal/rechnungen-und-steuern/umsatzsteuer-id-ebay-amazon-etsy-juli-2021


Zudem eine Bescheinigung nach § 22f UStG, welche man bei den Store Settings hochladen
kann, https://www.onwalt.de/rechtsportal/rechnungen-und-steuern/marktplatz-bescheinigung-22f-ustg

🤯
 Author: buildingfactory View Messages Posted By buildingfactory
 Posted: Jul 6, 2021 23:34
 Subject: Re: EU Umsatzsteuerreform - drei Fragen:
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buildingfactory (2314)

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Jan 18, 2009 Contact Member Seller
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Store: Building Factory
von händlerbund geschrieben

Ab Juli: Umsatzsteuer-ID statt Erfassungsbescheinigung

Zum 1. Juli 2021 kommt es durch das Jahressteuergesetz nun zu einer Gesetzesänderung.
Die Erfassungsbescheinigungen sind ab diesem Zeitpunkt im UStG nicht mehr vorgesehen.
Stattdessen entkommen die Betreiber elektronischer Marktplätze und ähnlicher
elektronischer Schnittstellen der Haftung für nicht entrichtete Steuern der entsprechenden
Händler, wenn diese über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) verfügen.
So sieht es § 25e Abs. 2 S. 1 UStG in der neuen Fassung vor.





In LANG Deutsch, jethroo writes:
  oh und ich sehe grad als Kleinunternehmer braucht man jetzt auch eine Umsatzsteuer-ID
und müssen diese im Impressum angeben.

"Auch wenn Kleinunternehmer sich bisher mit der Umsatzsteuer nur am Rande befassen
mussten, werden sie die Umsatzsteuer-ID brauchen. Denn bei der Prüfung durch
die Plattformen wird nicht danach unterschieden, ob und zu welchem Steuersatz
ein Verkäufer Umsatzsteuer erhebt."
https://www.onwalt.de/rechtsportal/rechnungen-und-steuern/umsatzsteuer-id-ebay-amazon-etsy-juli-2021


Zudem eine Bescheinigung nach § 22f UStG, welche man bei den Store Settings hochladen
kann, https://www.onwalt.de/rechtsportal/rechnungen-und-steuern/marktplatz-bescheinigung-22f-ustg

🤯
 Author: jethroo View Messages Posted By jethroo
 Posted: Jul 7, 2021 02:08
 Subject: Re: EU Umsatzsteuerreform - drei Fragen:
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jethroo (1616)

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Jun 29, 2011 Contact Member Seller
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Store: sum-of-its-parts
In LANG Deutsch, buildingfactory writes:
  von händlerbund geschrieben

Ab Juli: Umsatzsteuer-ID statt Erfassungsbescheinigung

Zum 1. Juli 2021 kommt es durch das Jahressteuergesetz nun zu einer Gesetzesänderung.
Die Erfassungsbescheinigungen sind ab diesem Zeitpunkt im UStG nicht mehr vorgesehen.
Stattdessen entkommen die Betreiber elektronischer Marktplätze und ähnlicher
elektronischer Schnittstellen der Haftung für nicht entrichtete Steuern der entsprechenden
Händler, wenn diese über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) verfügen.
So sieht es § 25e Abs. 2 S. 1 UStG in der neuen Fassung vor.



🙇 danke für den Hinweis!
 Author: Hessen View Messages Posted By Hessen
 Posted: Jul 14, 2021 07:00
 Subject: Re: EU Umsatzsteuerreform - drei Fragen:
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Hessen (1075)

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Ich bin auch Kleinunternehmer und verfüge über eine Ust-ID. Für diesen Fall kann
man aber die USt-ID niergends eintragen. BL wird sich vermutlich nicht die Terms
jedes Händlers anschauen. Die sollten ihr System erweitern, dass auch Kleinunternehmer
da etwas eintragen können in einem dafür vorgesehenen Feld. Das können sie dann
auch auswerten.

Weil ich aber nur in Deutschland verkaufte, frage ich mich, ob ich überhaupt
etwas tun muss?
 Author: Capriheld View Messages Posted By Capriheld
 Posted: Jul 15, 2021 11:39
 Subject: Re: EU Umsatzsteuerreform - drei Fragen:
 Viewed: 94 times
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Capriheld (5025)

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Jul 5, 2005 Contact Member Seller
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Store: Train & Space Parts
In LANG Deutsch, Hessen writes:
  Ich bin auch Kleinunternehmer und verfüge über eine Ust-ID. Für diesen Fall kann
man aber die USt-ID niergends eintragen. BL wird sich vermutlich nicht die Terms
jedes Händlers anschauen. Die sollten ihr System erweitern, dass auch Kleinunternehmer
da etwas eintragen können in einem dafür vorgesehenen Feld. Das können sie dann
auch auswerten.

Weil ich aber nur in Deutschland verkaufte, frage ich mich, ob ich überhaupt
etwas tun muss?


Ich hab jetzt (auch Kleinunternehmer) vom Finanzamt eine Bestätigung mit meiner
UStID bekommen (die haben mir meine normale Steuernummer von Früher jetzt als
neue ID bestätigt).

Dieses Schreiben hab ich unter "Store-Settings" - "Management" hochgeladen.

hoffe, das reicht dann für BL auch so.

gruß Mathias
 Author: jethroo View Messages Posted By jethroo
 Posted: Jul 24, 2021 10:20
 Subject: Re: EU Umsatzsteuerreform - drei Fragen:
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jethroo (1616)

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Jun 29, 2011 Contact Member Seller
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Store: sum-of-its-parts
In LANG Deutsch, Capriheld writes:
  In LANG Deutsch, Hessen writes:
  Ich bin auch Kleinunternehmer und verfüge über eine Ust-ID. Für diesen Fall kann
man aber die USt-ID niergends eintragen. BL wird sich vermutlich nicht die Terms
jedes Händlers anschauen. Die sollten ihr System erweitern, dass auch Kleinunternehmer
da etwas eintragen können in einem dafür vorgesehenen Feld. Das können sie dann
auch auswerten.

Weil ich aber nur in Deutschland verkaufte, frage ich mich, ob ich überhaupt
etwas tun muss?


Ich hab jetzt (auch Kleinunternehmer) vom Finanzamt eine Bestätigung mit meiner
UStID bekommen (die haben mir meine normale Steuernummer von Früher jetzt als
neue ID bestätigt).

Dieses Schreiben hab ich unter "Store-Settings" - "Management" hochgeladen.

hoffe, das reicht dann für BL auch so.

gruß Mathias

Dito für meine Steuernummer wurde ebenso bestätigt, das diese jetzt auch für
die Umsatzsteuer aktiviert wurde als Kleinunternehmer. Vom Bundeszentralamt
für Steuern gab es dann ein separates Schreiben mit meiner Umstatzsteuer-Identifikationsnummer
(merke Steuernummer ungleich USt-IdNr !)

Habe diese jetzt auch in mein Impressum aufgenommen, da soweit ich weiss bei
Kenntniss der USt-IdNr diese auch impressumspflichtig wird.
 Author: sf_bricks View Messages Posted By sf_bricks
 Posted: Sep 12, 2021 17:31
 Subject: Re: EU Umsatzsteuerreform - drei Fragen:
 Viewed: 115 times
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sf_bricks (1194)

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Aug 20, 2014 Contact Member Seller
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Store: sf_bricks
In LANG Deutsch, Capriheld writes:
  Hallo Zusammen,

bezüglich der neuen EU Umsatzsteuerreform:

Ich werde die 10.000 EUR für EU-Länder nicht überschreiten - Also brauche ich
Nichts machen, oder?

Die 10.000 EUR gelten auch nur für die EU, die Nicht EU-Länder sind egal?

Oder brauche ich trotzdem noch eine Umsatzsteuernummer o.Ä.?

Grüße Mathias

Hallo zusammen,

hoffe ich habe jetzt alles richtig verstanden. Vorab: ich bin Kleinunternehmer,
habe auch eine UST ID und werde unter 10.000€ im Ausland bleiben.

Nun zum Ablauf bei Bricklink:

Bestellung aus Großbritanien tifft ein:

Ware: 10 €
Versand: 6,5 €

Meine Rechnung: 16,50 € mit Hinweis Kleinunternehmerregelung

Bricklink sendet mir eine Rechnung als PDF mit 16,50€ + 20% (3,30€) = 19,80€
und zieht diese 3,30€ wieder ein. Diese Rechnung soll ich auch der Sendung beilegen.

Ich kann aber doch ganz normal wie bisher meine Rechnung über 16,50€ ausstellen
oder?

So wäre das Verfahren bis 150€. Über 150€ führt Bricklink nicht mehr ab. Ich
schreibe meine Rechnung aber trotzdem so wie bisher auch?

Alles natürlich unter der Annahme unter 10.000€ zu bleiben.

Ich hoffe jemand kann mir antworten.
 Author: NICONSU View Messages Posted By NICONSU
 Posted: Oct 28, 2021 13:16
 Subject: Re: EU Umsatzsteuerreform - drei Fragen:
 Viewed: 110 times
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NICONSU (306)

Location:  Germany, Hessen
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Oct 17, 2021 Contact Member Seller
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Store Closed Store: Nikolai Construction
In LANG Deutsch, sf_bricks writes:
  In LANG Deutsch, Capriheld writes:
  Hallo Zusammen,

bezüglich der neuen EU Umsatzsteuerreform:

Ich werde die 10.000 EUR für EU-Länder nicht überschreiten - Also brauche ich
Nichts machen, oder?

Die 10.000 EUR gelten auch nur für die EU, die Nicht EU-Länder sind egal?

Oder brauche ich trotzdem noch eine Umsatzsteuernummer o.Ä.?

Grüße Mathias

Hallo zusammen,

hoffe ich habe jetzt alles richtig verstanden. Vorab: ich bin Kleinunternehmer,
habe auch eine UST ID und werde unter 10.000€ im Ausland bleiben.

Nun zum Ablauf bei Bricklink:

Bestellung aus Großbritanien tifft ein:

Ware: 10 €
Versand: 6,5 €

Meine Rechnung: 16,50 € mit Hinweis Kleinunternehmerregelung

Bricklink sendet mir eine Rechnung als PDF mit 16,50€ + 20% (3,30€) = 19,80€
und zieht diese 3,30€ wieder ein. Diese Rechnung soll ich auch der Sendung beilegen.

Ich kann aber doch ganz normal wie bisher meine Rechnung über 16,50€ ausstellen
oder?

So wäre das Verfahren bis 150€. Über 150€ führt Bricklink nicht mehr ab. Ich
schreibe meine Rechnung aber trotzdem so wie bisher auch?

Alles natürlich unter der Annahme unter 10.000€ zu bleiben.

Ich hoffe jemand kann mir antworten.

Hallo zusammen,
kurz zu mir. Neben meiner Passion und Handel mit LEGO und anderen Spielwaren
bin auch auch Consulter für Logistik, Zoll und Außenwirtschaftsrecht und berate,
impliziere Prozesse, Überprüfe und schulke Personal udn Führungskräfte seit nunmehr
über 11 Jahren Unternehmen jeglicher Größe Rang und Namen in diesen bereichen.

Aufgrund der Haftung von Plattformen hinsichtlich der Umsatzsteuer führt der
Plarrformbetreiber Pauschal die Umsatzsteuer in den Länder ab in denen er verfügbar
ist.
Neben der Umsatzsteuerreform gab es auch eine Reform im Zollrecht welches in
das Umsatzsteuerrecht eingreift. Das Vorgehen von den Plattformen ist die worst-Case
Variante um einfach nur nicht evtl. haften zu müssen wenn Kunden fehlerhaft anmelden.

Denn eine Freigrenze bei Sendungen in Drittstaaten (alles was nicht EU ist) gibt
es ncht mehr und jede Sendung muss Zollrechtlich deklariert werden.
Grundsätzlich sind Sendungen in Drittstaaten ohne Umsatzsteuer auszustellen,
dies gilt bis zu einer Gewissen Höhe oder Menge wenn der Empfänger kein Unternehmer
ist oder die TAX ID des Unternehmers nicht bekannt. Sendungen innerhalb der EU
bis zur 10.000€ Grenze (Empfänger Privat und Unternehmen ohne vorabkannzeichnung
der Umsatzsteuernummer), über der grenze Umsatzsteuerlicher Registrierung in
dem anderen EU Land. Sendungen zwischen Unterenehmen können auch weiterhin umsatzsteuerfrei
deklariert sein oder auch die Möglichkeit nutzen die Umsatzsteuerschuld auf den
Empfänger zu Übergeben.

Das Thema der Differen6zbesteuerung will ich erst gar nicht angehen.

Die gesamte Thematik hat es komplizierter gemacht als vorher, aber dafür sicherer
für staatl. Einnahmequelle. So wurde dem Umsatzsteuerbetrug und der Zollhinterziehung
/ verkürzung sowie der Einfuhrumsatzsteuer einen Riegel vorgeschoben. Nur noch
kleine Spalte blieben übrig. Leider kann man die Varianten die nun das Steuerrecht
in Verbindung mit Zollrecht und der inclusion der Bewertung der Incoterms auf
den jeweiligen geschäftsfall nicht so einfach Programmieren deshalb sind die
Plattformen einfach hingegangen und haben diese Worst-Case betrachtung herangezogen.
Die Zustimmung hierzu erfolgte in einer änderung der AGB´s...Auch ebay, Amazon
etc. gehen nun so vor. Das hier nicht die Möglichkeit eingeräumt wird sich selbst
um oder anzumelden oder seine Lieferbedingen so zu hinterlegen das eine automatisierte
betrachtung funktioniert finde ich hinsichtlich der größe der Plattformenn beschäment.
Hier wird einfach davon ausgegangen das DDP (Frei bis Haustür im Empfängerland)
versendet wird.

Auf die kongrete Frage hinsichtlich der Rechnung, eigendlich müsstest du diese
so schreiben wie Bricklink sie ausstellt da die Unterlagen vergleichbar und
heranziehbar sein müssen. Die 20% sind die engl. Umsatzsteuer die du zahlst aber
nicht zurück bekommen kannst wenn du die Kleinunternehmerregelung oder die Differenzbesteuerung
in Anspruch nimmst.

Ist man hingegen in Deutschland Umsatzsteuerlich registriert aber nicht im Empfängerland
weil man unter die 10K€ Regelung ist oder der Drittlandsgrenze im B2C ist, kann
man über ein Formular im Elstertool oder über das Bundeszentralamt für Steuern
die Ausländisch gezahlte Umsatzsteuer gem. der Landestypischen Grenzen (auch
hier hat jedes EU Land seine eigenen Grenzen) zurückholen. Ansonsten kann man
darauf verzichten oder diese in den Preis für das entsprechende Land aufschlagen.
 Author: drehscheibe24 View Messages Posted By drehscheibe24
 Posted: Jul 5, 2022 05:07
 Subject: Re: EU Umsatzsteuerreform - drei Fragen:
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drehscheibe24 (701)

Location:  Austria, Oberösterreich
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Mar 31, 2011 Contact Member Seller
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Gilt nur für EU-Länder, alle anderen Länder spielen keine Rolle.

Die Lieferschwelle gilt außerdem nicht für Gebrauchtwaren, sofern die Differenzbesteuerung
angewendet wird.

Viele Grüße

Stefan

------------------------------------------------------------------------------------------

und wie hast du das bricklink verklickert , die wollen ja verpflichtend eine
oss Erklärung wenn du mehr als 10 000 Umsatz gemacht hast ?